AGB

1. Allgemeines, Geltung, Vertragsabschluss

  • 1.1 Astron Mars Strange Torpedo Filmworks (im Folgenden: Strange Torpedo) erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
    Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Strange Torpedo und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

  • 1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert,
    sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines weiteren
    Widerspruchs gegen die AGBs des Kunden durch die Strange Torpedo bedarf es nicht.

  • 1.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn
    der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung
    des Schweigens wird der Kunde ausdrücklich
    hingewiesen.

  • 1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
    berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
    geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn
    und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

  • 1.5 Die Angebote der Strange Torpedo sind freibleibend und unverbindlich.

  • 1.6 Die Strange Torpedo nimmt Bestellungen durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Weicht die
    Auftragsbestätigung der Strange Torpedo von den Bedingungen einer Bestellung ab, kommt das
    Rechtsgeschäft zu den Bedingungen der Filmproduktion zustande, es sei denn der Kunde
    widerspricht binnen drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.


 

2. Urheberrecht

  • 2.1 Der Strange Torpedo steht das Urheberrecht an den Bildern und Videos nach Maßgabe des
    Urheberrechtsgesetzes zu. Strange Torpedo ist berechtigt nach erfolgreicher Abnahme Namen und
    Logo des Auftraggebers auf seiner Webseite und Werbematerialien als Referenzkunde zu nennen.

  • 2.2 Die von der Strange Torpedo hergestellten Bilder und Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen
    Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt die Strange Torpedo Nutzungsrechte an ihren
    Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache
    Nutzungsrecht übertragen. Mit der Überlassung der Bilder oder Videos werden jedoch keine
    Eigentumsrechte übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte,
    bedarf der besonderen Vereinbarung. Davon umfasst sind insbesondere auch andere Konzern- oder
    Tochterunternehmen.

  • 2.3 Das/die Nutzungsrecht(e) gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Strange
    Torpedo auf den Auftraggeber über.

  • 2.4 Das Rohmaterial gehört nicht zum Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Rohdaten (RAW)
    verbleiben bei der Strange Torpedo. Sie können u. U. gegen eine am Projektaufwand gemessene
    Vergütung zu erwerben.

  • 2.5 Jede darüberhinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
    Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der
    Strange Torpedo. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
    Veröffentlichung im Internet und auf „social media“, insbesondere in produktbegleitenden
    Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung,
    Änderung oder Umgestaltung des Bild- oder Videomaterials. Veränderungen des Bild- oder
    Videomaterials durch Montage, Composing oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines
    neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der
    Strange Torpedo gestattet. Auch darf das Bild- oder Videomaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt
    oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

  • 2.6 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Strange
    Torpedo berechtigt, die Bilder und Videomaterial im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden,
    z. B. im Rahmen ihrer Werbung (z. B. in Showreels, auf ihrer Homepage, oder ihren Accounts, auch
    wenn in diesem Zusammenhang Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen des Kunden
    oder sonstige geschützte Zeichen erkennbar sind. Das gilt auch für Aufnahmen zum Making Of.



3. Honorar, Auslagen

  • 3.1 Für die Herstellung des Bild- oder Videomaterials oder weiterer Leistungen wird ein Honorar als
    Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
    berechnet; evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und
    Materialkosten, Studiomieten etc.) werden gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu
    tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Strange Torpedo die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer
    aus.

  • 3.2 Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist die Strange Torpedo berechtigt ein Teilhonorar jeweils
    bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum,
    kann die Strange Torpedo Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand nach
    Teilen sowie zusätzlich eine Anzahlung in Höhe von 33,3 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung
    vorab verlangen.

  • 3.3 Die Strange Torpedo ist in jedem Fall berechtigt 33,3 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
    als Vorkasse in Rechnung zu stellen. 33,3 % vor Drehbeginn, 33,4 % nach Abnahme.

  • 3.4 Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Strange Torpedo bei einer Verlängerung der
    Aufnahmearbeiten den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbarten Pauschalhonorar die
    vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich (mehr als 15 %) überschritten, so ist auf der
    Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.

  • 3.5 Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er
    fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung
    oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des
    Kaufpreises bleibt das gelieferte Bild/Videomaterial sowie die Nutzungsrechte Eigentum der
    Strange Torpedo.

  • 3.6 Wenn nicht anders vereinbart, sind zwei Änderungsstufen von moderatem Umfang sowohl in der
    Preproduktion als auch in der Postproduktion im Preis inkludiert. Weitere Änderungsarbeiten
    geschehen nach Aufwand.

  • 3.7 Hat der Auftraggeber der Strange Torpedo keine ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen
    Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bild/Videomaterials gegeben, so sind Reklamationen
    bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
    Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion weiterführende
    Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Strange Torpedo behält den Vergütungs-
    Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen,
    wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-/Videomaterial nicht veröffentlicht, angenommen
    oder für den zugedachten Zweck verwendet wird.

  • 3.8 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
    oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

  • 3.9 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der
    vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche der Strange Torpedo durch den Auftraggeber.

  • 3.10 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Strange
    Torpedo nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein
    Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Strange
    Torpedo auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der
    Auftraggeber nachweist, dass der Strange Torpedo kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder
    Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Strange Torpedo auch Schadensersatzansprüche geltend
    machen.

  • 3.11 Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, die die Strange Torpedo nicht zu
    vertreten hat, ist sie berechtigt, die vorgesehene Zeit in Rechnung zu stellen, bzw. das
    Pauschalhonorar soweit ein solches vereinbart. Hierein fallen insbesondere Höhere Gewalt und sich
    aus den aktuellen Corona-Regeln entstehende Vorsichtsmaßnahmen unabhängig davon, ob diese
    auf Seite der Strange Torpedo oder des Kunden eintreten.

  • 3.12 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
    – bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
    – bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
    – bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
    – bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars.
    Diese Vereinbarung gilt bei allen nicht vorab schriftlich fixierten Ausfallgründen, darunter auch
    Wetter und Ausfall wegen SARS-CoV 19 – oder anderer Infektion.


 

4. Datenschutz

  • 4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
    Vertragspflichten stehen, haftet die Strange Torpedo für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei
    Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
    Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder
    ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an
    Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet sie – wenn
    nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • 4.2 Die Strange Torpedo verwahrt die Negative und digitale Rohdaten sorgfältig. Sie ist berechtigt,
    aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative und digitalen Rohdaten nach fünf Jahren seit
    Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  • 4.3 Die Strange Torpedo haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder nur im Rahmen der
    Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials und Filmmaterial.

  • 4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr
    des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung
    erfolgt.


5. Haftung

  • 5.1 Die Strange Torpedo haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und
    grober Fahrlässigkeit. Strange Torpedo haftet ferner für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen
    Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solchen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des
    Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
    Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten haftet Strange Torpedo jedoch nur für
    den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ein Ausschluss oder eine
    Begrenzung der Haftung von Strange Torpedo wirkt auch für die persönliche Haftung ihrer
    gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

  • 5.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und
    Gesundheit, Arglist, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer ausdrücklichen
    Garantieübernahme. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

  • 5.3 Strange Torpedo weist darauf hin, dass für das eigene Equipment grundsätzlich Versicherungsschutz
    besteht. Dies gilt jedoch nicht für fremde Geräte, die auf Wunsch des Kunden eingesetzt werden
    sollen. Insoweit hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auch insoweit ausreichend
    Versicherungsschutz besteht.

  • 5.4 Soll Strange Torpedo auf Wunsch des Kunden kundeneigene Geräte oder vom Kunden beigestellte
    Geräte, die im Eigentum Dritter stehen, einsetzen, so hat der Kunde sicherzustellen, dass diese
    Geräte ausreichend gegen Beschädigungen oder Verlust versichert sind. In einem solchen Fall
    erfolgt der Einsatz des Geräts auf Wunsch des Kunden unter Ausschluss jeglicher Haftung. 



6. Nebenpflichten

  • 6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Strange Torpedo übergebenen Vorlagen das
    Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der
    abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
    Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

  • 6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und
    unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die
    Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Strange Torpedo berechtigt,
    gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die
    Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu
    Lasten des Auftraggebers. Es gilt sodann i. Ü. die o.g. Vergütungsregelung zum Verzug des
    Auftraggebers.

 


7. Leistungsstörung

  • 7.1 Überlässt die Strange Torpedo dem Auftraggeber mehrere Bilder oder Videos zur Auswahl, hat der
    Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder oder Videos innerhalb einer Woche nach Zugang –
    wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für
    verlorene oder beschädigte Bilder und Videomaterial kann Strange Torpedo, sofern er den Verlust
    oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
    Dies gilt ebenso für digitale Bilder, (digitale) Bildausschnitte, Videos, Videosequenzen, Video-
    Ausschnitte, Standbilder, Stills o.ä.. Diese sind in der Regel zu löschen und dürfen nicht verwendet
    werden oder in irgendeiner abgeänderten Form verwendet werden.

  • 7.2 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weiter die Ausfallhonorare gem. Ziff. 3.12.



8. Zusätzliches Equipment (insb. Drohnenaufnahmen)

  •  8.1 Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen sowie
    der geltenden Gesetze sowie behördlichen Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen
    außerhalb dieser Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.

  • 8.2 Im Besonderen gelte dies für folgende Rahmenbedingungen:
    – keine Flugaktivitäten bei Regen oder Gewitter
    – keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang (Abweichungen nur mit
    Sondergenehmigung möglich)
    – Flüge maximal bis Windgeschwindigkeiten von 30 km/h
    – Fluggeschwindigkeiten der Drohne bis max. 60 km/h (mit CINEMA-KAMERA oder ARRI, RED,
    u. ae. Kamera bis max. 40 km/h)
    – Sichtflug nach VFR-Regeln (Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)
    – maximale Flughöhe 100 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
    – maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung
    möglich)
    – kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
    – Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden – keine Flüge in einer Entfernung von weniger als
    1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sowie 5 Kilometern zu Flughäfen (mit
    Sondergenehmigung möglich)
    – keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.

  • 8.3 Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder nach
    landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, kümmert sich Strange Torpedo um deren Einholung
    bzw. Erteilung, es sei denn es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die
    Kosten für die Einholung einer Aufstiegserlaubnis.



9. Bildbearbeitung

  • 9.1 Die Bearbeitung von Bildern oder Videos der Strange Torpedo und ihre Vervielfältigung und
    Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Strange Torpedo. Entsteht
    durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist
    dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen
    Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

  • 9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Strange Torpedo mit der elektronischen
    Bearbeitung fremder Bilder oder Videos zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er
    stellt Strange Torpedo von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht
    beruhen.


 
10. Widerufsrecht

  •  10.1 Wurde die Leistung nur online bestellt, gilt Folgendes: Der Kunde kann seine Vertragserklärung
    innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen.
    Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware bzw. die
    Löschung von digitalen Bildern/Videos reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
    Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. Übersendung des Bild-/
    Videomaterials (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
    Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel
    246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
    genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

  • 10.2 Der Widerruf ist formlos und ohne Angabe von Gründen im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs
    zu richten an:
    Strange Torpedo Filmworks
    Astron Mars
    Gneisenaustrasse 89
    10961 Berlin

  • 10.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu
    gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
    Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen
    Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die
    Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
    möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für
    eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
    vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
    unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
    Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der
    Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur
    Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 7 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit
    der Absendung der Widerrufserklärung, für die Strange Torpedo mit deren Empfang.



11. Wichtige Hinweise

  • 11.1 Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende
    Besonderheiten:
    Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der
    Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für
    bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der
    Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den
    genannten Voraussetzungen.

  • 11.2 Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen
    Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit der Erfüllung des
    Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser
    AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.

  • 11.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen
    beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.

  • 11.4 Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach
    Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse
    zugeschnitten sind.

 


12. Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Strange Torpedo, mithin
    Berlin. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein
    öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist auch der Geschäftssitz der Strange Torpedo als Gerichtsstand
    vereinbart.

  • Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen
    Vorschriften.

Kontakt

  • Strange Torpedo Filmworks
    Gneisenaustrasse 89
    10961 Berlin
  •  +49 30 23 91 39 25 
  •  [email protected] 

Haftungsausschluss:
Diese Website ist kein Teil der Facebook-Website oder Facebook, Inc. Darüber hinaus wird diese Website von Facebook in keiner Weise unterstützt. Facebook ist eine Marke von Facebook, Inc. Diese Website ist kein Teil von Googles Websiten oder Google, LLC. Darüber hinaus wird diese Website von Google in keiner Weise unterstützt. Google Analytics ist eine Marke von Google, LLC. Diese Website ist kein Teil der LinkedIn-Website oder LinkedIn Inc. Darüber hinaus wird diese Website von LinkedIn in keiner Weise unterstützt. LinkedIn ist eine Marke von LinkedIn, Inc.

Copyright 2021 | Strange Torpedo Filmworks | Astron Mars